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LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2015 - L 2 R 171/15 RG |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.04.2015 - L 2 R 171/15 RG (https://dejure.org/2015,104028)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. April 2015 - L 2 R 171/15 RG (https://dejure.org/2015,104028)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 28.11.2013 - S 39 R 195/14
- SG Braunschweig, 24.03.2015 - S 39 R 195/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2015 - L 2 R 171/15 RG
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2015 - L 2 R 88/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07
Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2015 - L 2 R 171/15
Fachgerichtlicher Rechtsschutz gegen eine mögliche Gehörsverletzung im Zwischenverfahren der Richterablehnung ist nach dem Grundsatz wirkungsvollen Rechtsschutzes in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG dann notwendig, wenn in diesem Zwischenverfahren abschließend und mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren über den Antrag befunden wird und die Entscheidung später nicht mehr im Rahmen einer Inzidentprüfung korrigiert werden kann (BVerfG, B.v. 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -, BVerfGE 119, 292). - BSG, 06.03.2013 - B 6 KA 6/12 C
Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Gewährung rechtlichen Gehörs
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2015 - L 2 R 171/15
Der verfassungsrechtlich durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör schützt nicht davor, dass ein Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt und Anträgen nicht folgt (BSG, Beschluss vom 06. März 2013 - B 6 KA 6/12 C - juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2015 - L 2 R 88/15 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der vorliegende Gerichtsakte, der Akte L 2 R 171/15 RG (betreffend die vom Kläger bezogen auf die Ablehnung seines Befangenheitsgesuch gegen den Senatsvorsitzenden erhobene Anhörungsrüge), auf die Gerichtsakten S 2 R 421/10/L 1 R 151/12 und S 13 R 629/12/L 1 R 176/13 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.